Zur Behandlungspflege gehören medizinische Pflegeleistungen,
die der behandelnde Arzt per Verordnung an Pflegekräfte weitergibt.
Dazu zählen unter anderem Verbandswechsel, Medikamentengaben,
Blutzuckermessungen, Insulintherapie über s.c.Injektionen, Infusionen
sowie die Versorgung von Magensonden und Kathetern.
Für eine solche Leistung ist eine ärztliche Verordnung nötig, die
die entsprechenden Maßnahmen bezeichnet. Diese muss von der
Krankenkasse genehmigt werden, bevor wir im Rahmen einer
Kassenleistung tätig werden können.
Bei der Erledigung der Formalitäten sind wir Ihnen gerne behilflich.






