Die Hauswirtschaftliche Versorgung kann im Rahmen einer
Familienhilfe verordnet werden. Dabei handelt es sich um eine
sogenannte Unterhaltsversorgung, die beantragt werden kann,
wenn im Haushalt lebende Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht
vollendet haben, durch Krankheit und/oder Klinikaufenthalt eines
Elternteils nicht ausreichend versorgt werden können. Sie umfasst
unter anderem folgende Leistungen: Essenszubereitung, Einkaufen
und Grundreinigung.






